-daria- Vor kurzem war mein 18. Geburtstag, was bedeutet, ich bin jetzt offiziell, mit Einzelunterschrift zeichnungsberechtigte, Gesellschafterin der crativ GmbH. Und jetzt darf ich stolz sagen, dass ich Mitglied und Teilinhaberin einer supertollen Firma bin, schono läss, oder? Wie es dazu kam?

Nun, vor zwei Jahren, da war ich sechzehn, durfte ich mit meinem Vater die crativ GmbH gründen. Als Minderjährige gar nicht so einfach, ein Vormund wäre benötigt worden, der darauf aufpasst, dass mein Vater mich nicht ausbeutet… Das kam für uns nicht in Frage, ist doch viel zu kompliziert. Deshalb wurde ich einfach zur Cofounderin ernannt. Zunächst als next Generation Mentor und jetzt offiziell auch als Gesellschafterin im Zefix.ch eingetragen.

Und da wurde mir erstmals so richtig bewusst, wie kompliziert wir doch in der Schweiz mit digitalen Grundlagen umgehen. Aber diese Geschichte erzählt euch besser mein Vater der in solchen Sachen einfach nie locker lässt, denn wir praktizieren «end to end digital» was nicht immer so einfach zu bewerkstelligen ist… wie mein Vater immer sagt: «warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?»

-ruggero- Hehe… Manchmal muss Mann halt etwas stur sein. Wir beschäftigen uns ja eh schon länger mit der digitalen Signatur und so eine Änderung im Handelsregister, kann ja locker digital abgewickelt werden… oder? Völlig unbeschwert habe ich irgendwo einen Abtretungsvertrag gefunden, den ich auf unsere Situation angepasst habe. Also eine Abtretung von Anteilen und gleichzeitig eine Bestätigung aller Gesellschafter, dass sie nicht vom in den Statuten festgelegten Vorkaufsrecht Gebrauch machen… dann von allen dreien qualifiziert digital unterzeichnen und ab die Post ans Handelsregisteramt GR…

Die Frau sowieso vom HR GR hatte dann gar keine Freude daran, das geht nicht, muss vom Notar beglaubigt werden und das digitale Zügs verhebed sowieso nid, wir sollen das auf Papier machen! Die Dame vom Notariat in Pfäffike ZH het mich bim Telefon druf abe denn schön abeputzt! Fünf Mal kam die falsche Antwort… «mier beglaubiged kei digitali Dokument» und das Handelsregister soll definieren was die wirklich wollen… adiö!

Hmmm… jeder andere hätte das einfach ausgedruckt und wäre vorbei gegangen mit Ausweis und so… aber nei das laht Manns Stolz nid zue! Ganz nett und zuvorkommend habe ich nach einer schriftlichen Stellungnahme mit den Anforderungen für die digitale Abwicklung eines einfachen Geschäfts vom Handelsregisteramt GR verlangt.

Es wurde zur Chefsache. Arno der Dienststellenleiter hat sich da schlau gemacht. Kommt ja nicht alle Tage was in digitaler Form rein. Ich bekam eine super Anleitung was zu tun ist und ja es ist möglich alles digital abzuwickeln, ohne Notar und so… ui, da hani die Dame vom Notariat für nüt verruckt gmacht… Dort eine kleine Anpassung im Abtretungsvertrag und dann, man höre und staune, eine «Elektronische Selbstbestätigung der Unterschrift» für alle drei Unterzeichnenden… that’s it…

Whooohooo… gesagt, getan… Anpassungen vorgenommen, Selbstbestätigungen ausgefüllt und alles qualifiziert und digital unterzeichnet zurück an Arno, der postwendend antwortete, leider ist es uns nur möglich digitale Geschäfte über das juspace.ch Portal für Register und Justiz abzuwickeln, da das Email zu wenig sicher ist…

Die Suisse ID hämmer scho lang is Chämi gschriebe… no mit Hardware Dongle, wer hat noch USB 2.0 am Gerät? Aber scheinbar ist das die einzig anerkannte Möglichkeit ein Geschäft in einer Verwaltung digital einzureichen… und irgendwo hatte ich dieses Teil ja noch… Also nomal alles über das Portal iigreicht… dieselben Dokumente die im Mail waren hochgeladen und done, das wars! Einzahlung vornehmen, und dann kurz nach Darias Geburtstag, war der Eintrag offiziell im Zefix.

Was haben wir dabei gelernt? Wer kannte dieses Formular denn schon? Im HR ZH offiziell zum Download und auf dem HR LU habe ich dann noch eine andere Version gefunden, die eigentlich keinen Sinn macht mit der Kopie der Identitätskarte oder des Passes, da man die ja sowieso zeigen muss um die qualifizierte Unterschrift überhaupt zu bekommen. Aber es geht zumindest was… es wird einfach noch nicht so durchgängig angewandt auch wenn es schon längst möglich wäre, zu schnell lassen wir uns ins Bockhorn jagen von denen die nicht wollen, nun suchen wir nur noch eine Notarin oder einen Notaren der nach der «Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV)» Dokumente offiziell beglaubigt. Die Amtsschimmel Challenge ist somit eröffnet :)

-daria- Und die Moral der Geschicht… Never ever give up. Auch wenn es einfacher ginge, in diesem Fall wäre es dann jedoch auf Papier gewesen… darf man sich ab und zu auch eine Challenge suchen. Das könnte doch glatt ein Vorsatz fürs neue Jahr sein :) Und wer weiss, vielleicht hat die arme Dame vom Notariat etwas dazugelernt und es wird in Zukunft um einiges einfacher digitale Abwicklungen zu erledigen.

In diesem Sinne
Happy new Year
Daria & Ruggero

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